Kirchenwahl 2025
Alle wichtigen Infos zur Wahl
Am 1. Advent 2025 wählen wir sechs Personen in den Kirchengemeinderat. Wie läuft das ab? Hier erfahren Sie mehr.

Was sind die Kirchenwahlen?
Am 1. Advent (30.11.) werden sechs Mitglieder in den Kirchengemeinderat gewählt. Die Amtszeit dauert sechs Jahre – bis 2031. Die Kirchengemeinderäte sind zusammen mit Pfarrehepaar Born das gemeindeleitende Organ.
Wie wird die Wahl durchgeführt?
Die Wahl wird in einer "Wahlversammlung" am 1. Advent (30.11.25) durchgeführt - das bedeutet, Wahlberechtigte kommen am 1. Advent in die Kirche und können dort nach dem Gottesdienst bis in den Nachmittag hinein ihre Stimme abgeben - zwischen 11:30-15:00 Uhr. Am Ende der "Wahlversammlung" werden die Stimmen ab 15 Uhr öffentlich ausgezählt.
Sie erhalten die Wahlunterlagen vor Ort. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Es lohnt sich, am 1. Advent in die Kirche zu kommen: Parallel zum Wahlgeschehen findet ein Bazar mit kreativen Werken und Leckereien statt, währenddessen stehen am Buffet Snacks, Kuchen und Getränke bereit.
Wer kandidiert für das Amt?
Folgende Personen kandidieren:
Tilman Elsäßer (52 Jahre, Grunholz), Christina Engel (46 Jahre, Murg), Zoe Erne (18 Jahre, Luttingen), Hanna Philipp (36 Jahre, Rhina), Thomas Schmidtke (61 Jahre, Grunholz), Susanne Schulz (49 Jahre, Laufenburg).
In der aktuellen Gemeindebriefausgabe (erschienen im November 2025) stellen sie sich näher vor. Ebenso finden Sie hier die ausführliche Vorstellung.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Kirchenwahl ist jedes Gemeindeglied, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat. Dieses Mindestalter hat ein Gemeindeglied vollendet, wenn es spätestens am 30.11.25 Geburtstag hat und 14 Jahre alt wird. Die Konfirmation ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts.

Wer kann sich zur Wahl stellen?
Zur Wahl kann sich stellen, wer am 30.11.25 mindestens 16 Jahre alt ist. Am 21.9. bei der Gemeindeversammlung stellen sich die Kandidierenden vor, die bis dahin schon vorgeschlagen sind. Die Gemeindeversammlung findet im Anschluss an den 10:30-Uhr-Gottesdienst in der Ev. Kirche Laufenburg statt.
Wer macht die Wahlvorschläge?
Alle Gemeindeglieder konnten bis 26.9. Vorschläge für Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Amt im Kirchengemeinderat machen. Dabei braucht jeder Wahlvorschlag zehn Unterschriften von wahlberechtigten Gemeindegliedern. (Vordruck „Wahlvorschlag“ zum Download und Ausfüllen).
Die Wahlvorschlagsliste mit den Namen der Kandidierenden finden Sie weiter oben. Es besteht die Möglichkeit, dass wahlberechtigte Gemeindeglieder bis 3. Oktober 2025 Bedenken vorbringen.
Das Wahlverzeichnis wird bis spätestens 5. Oktober 2025 erstellt und kann bis 3. November eingesehen werden zu den Bürozeiten oder nach Vereinbarung.
Briefwahl ist auf Antrag möglich. Melden Sie sich hierfür bis zum 27.10. formlos beim Pfarrbüro.
Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses am Wahltag, online, in einem Gottesdienst (7. Dezember) beginnt eine Anfechtungsfrist.
In einem Gottesdienst am 11. Januar 2026 werden die neuen Kirchengemeinderäte in ihr Amt eingeführt.
Was macht der Kirchengemeinderat?
Hier sind (in Auswahl) einige Aufgaben des Kirchengemeinderats:
- Leitung der Gemeinde durch Entscheidungen in den Sitzungen des Gremiums
- verantwortliche Mitarbeit in der Kirchengemeinde
- Anliegen aus der Gemeinde aufnehmen, eigene Ideen einbringen
- Entscheidungen treffen über Finanzen, Gebäudefragen und Personal
- nachdenken, wie Gottesdienste und Angebote einladend gestaltet werden können
- im Gottesdienst (oder an anderer Stelle je nach Begabung) mitwirken
Uns ist besonders wichtig, dass wir ein "Geistliches Leitungsgremium" sind, uns also in den kleinen und großen Leitungsentscheidungen immer wieder auf Gott ausrichten. Unsere Arbeit wollen wir effektiv, strukturiert, vertrauensvoll und mit Spaß und Freude tun.
Noch mehr Fragen?
Für alle, die sich weiter in das Thema vertiefen wollen, finden sich gesetzliche Grundlagen und Infos bei der Landeskirche: www.ekiba.de/infothek/landeskirche-strukturen/kirchenwahlen/
